Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

zu unseren Dienstleistungen


AGB Recyclingcenter Kirchhoff GmbH

  1. Geltung der Bedingungen
  2. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  3. Ladung
  4. Der Fahrer übernimmt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichtes seines Fahrzeuges. Bei Überladung besteht jederzeit eine Rücklademöglichkeit.

  5. Haftung
  6. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch falsche oder unvollständige Deklarationen bei der Anlieferung verursacht werden. Dazu gehören z. B. im Behälter befindliche Problemstoffe, wie grundwassergefährdende Stoffe (Chemikalien, Farben, Lacke, Säuren, Altöl), die uns nicht angegeben wurden.

  7. Gewichtsermittlung
  8. Gewichte unterliegen den üblichen Abweichungen. Maßgeblich für die Fakturierung ist das von uns auf einer amtlich geprüften Waage ermittelte Gewicht. Der Kunde ist berechtigt, die Gewichtsermittlung auf eigene Kosten zu überprüfen. Das Gewicht kann jedoch nur sofort nach der Anlieferung, also vor der Entladung, beanstandet werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

  9. Preise
  10. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer zugrunde. Die vereinbarten Preise beziehen sich auf die Verwertung von Abfallstoffen, die der vereinbarten Zusammensetzung entsprechen. Bei Abweichungen von der bei der Anlieferung angegebenen Abfallart muss mit erhöhten Kosten gerechnet werden.

  11. Gerichtsstand
  12. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Dortmund. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Für diese Geschäftsbesorgung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  13. Salvatorische Klausel
  14. Soweit einzelne Teile der vorgenannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" rechtsunwirksam sind oder werden sollten, ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben. Die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen wird hierdurch nicht berührt.

AGB Containerdienst Kirchhoff GmbH

  1. Lieferzeit
  2. Telefonische Bestellungen müssen bis 16.00 Uhr erfolgen, wenn die Containergestellung oder Abfuhr zum nächsten Wochentag erfolgen soll. Die Lieferzeit ist unverbindlich, wir sind jedoch bemüht, zugesagte Termine einzuhalten. Ersatzansprüche, die durch eine verspätete Ausführung entstehen können, müssen wir ablehnen.

  3. Lieferung
  4. Die Anfahrtswege zu den Stellplätzen der Container müssen befestigt und für LKW befahrbar sein. Bei Fremdgrundstücken muss der Auftraggeber die Einverständniserklärung des Besitzers einholen. Eventuelle Ansprüche Dritter aus Eigentumsverletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Container werden grundsätzlich nur auf befestigten Flächen abgestellt, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich etwas anderes. Für die Containerstellung auf unbefestigten Flächen übernimmt die Firma Kirchhoff keine Haftung.

    • In den Behältern kein Feuer anzünden.
    • Den Behälter nicht überladen und gleichmäßig beladen,
      damit während der Fahrt nichts verlorengehen kann.
    • Behälter dürfen nur bis an den Rand beladen werden.
    • Beschädigungen des Behälters gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    • Für Beschädigungen an Hofflächen, Wegen, Grünflächen usw.,
      welche durch Befahren, Absetzen oder Aufnehmen des Behälters
      entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

    Der Behälter steht Ihnen bis zum vereinbarten Termin zur Verfügung.
    Bitte rufen Sie uns an, wenn der Behälter gefüllt ist,

    • früher als vereinbart gefüllt ist,

    • oder länger als vorgesehen stehen soll.







    Soll der Behälter länger als 14 Kalendertage im öffentlichen Verkehrsraum, Gehwegen, Rand- oder Parkstreifen aufgestellt werden, muss der Auftraggeber vom Ordnungsamt eine Sondergenehmigung einholen; die Kosten trägt der Auftraggeber. Die ordnungsgemäße Absicherung des Behälters ist vom Kunden zu gewährleisten.

  5. Ladung
  6. Die Deponierung der Abfälle erfolgt im Namen des Auftraggebers und zu den gültigen Bedingungen der jeweiligen Entsorgungsanlage. Für die richtige Abfalldeklarierung trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Die Abfälle bleiben Eigentum des Auftraggebers bis zur endgültigen Übernahme durch die Entsorgungsanlage. Für Schäden, welche durch falsche Abfallangaben oder sich im Behälter befindliche, uns nicht bekannte Problemstoffe (Grundwassergefährdende Stoffe, wie z.B. Chemikalien, Farben, Lacke, Säuren, Altöl, Autoreifen usw.) entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Das Gesamtgewicht der Behälter darf 8 Tonnen nicht überschreiten. Erforderliches Umladen geht zu Lasten des Auftraggebers.

  7. Preis
  8. Die vereinbarten Preise gelten für die Beseitigung von Abfallstoffen, die der vereinbarten Zusammensetzung entsprechen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.

  9. Zahlung
  10. Unser Betrieb ist ein Dienstleistungsunternehmen, daher ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unser Fahrpersonal ist berechtigt, an den Baustellen Zahlungen entgegen zu nehmen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.

    Wichtiger Hinweis:

    Einen für Bauschutt oder Bodenaushub bestellten Behälter sollten Sie nur mit reinem Bauschutt oder Bodenaushub beladen. Selbst geringfügige Beimischungen anderer Abfälle, z.B. Holz, Kunststoffe, Baumischabfälle oder Rigips, führen zu erheblich höheren Entsorgungskosten. Dies gilt ebenso für die Entsorgung anderer Werkstoffe (z. B. Holz, Pappe/Papier, Schrott).

    Weitere Informationen zur Befüllung der Container erhalten Sie gerne durch unser Büro- und Fahrpersonal.

    Aufträge bezüglich Containerbestellungen/Containerabholungen werden aus organisatorischen Gründen ausschließlich von unserem Personal im Büro entgegengenommen.